Ausschreibung einer Stelle als Bauhofmitarbeiter (m/w/d)
Die Gemeinde Tulfes stellt zum ehestmöglichen Eintritt einen Gemeindearbeiter in Vollzeit (40,00 Wochenstunden) für die Mitarbeit im Gemeindebauhof ein.
Aufgabengebiet:
Alle in den Bereichen Bauhof und Recyclinghof anfallenden Tätigkeiten insbesondere:
· Straßenerhaltung
· Erhaltung der Wasserversorgung und Abwasserversorgung
· Ortsbild- und Grünraumpflege
· Gebäudeinstandhaltung
· Winterdienst
Anforderungen:
· Verantwortungsbewusstes, teamorientiertes und engagiertes Arbeiten
· Handwerkliches Geschick
· Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
· Besitz des Führerschein B + F (bzw. die Bereitschaft die Lenkerberechtigung F ehestmöglich zu erwerben)
· Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
· Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreier Leumund
· Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Wir bieten:
· Ein sicheres und geregeltes Arbeitsumfeld
· Kontinuierliche Aus- und Weiterbildungen
· Interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld in einem systemrelevanten Aufgabengebiet
· Sinnstiftende Tätigkeit in und für Tulfes
· 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
Die Einreihung sowie die Entlohnung erfolgt durch das Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.876,20 brutto. Das Mindestentgelt erhöht sich durch anrechenbare Vordienstzeiten und mögliche Zulagen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung übermitteln Sie mit den erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterauszug, Ausbildungsnachweise und -zeugnisse, allfällige Dienstzeugnisse, Lebenslauf mit Lichtbild, Nachweis des abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienstes oder Freistellungserklärung) schriftlich bis spätestens 28.02.2025 an die Gemeinde Tulfes, Schmalzgasse 27, 6075 Tulfes oder gemeinde@tulfes.gv.at.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Telefonische Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle, erhalten Sie unter 0664/38 03 604 Bürgermeister Martin Wegscheider
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.