Als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgungsanlage hat die Gemeinde auch alle damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Erfordernisse wahrzunehmen.
Wasser für den menschlichen Gebrauch unterliegt strengen Qualitätsanforderungen und ist unter diesen Aspekten auch ständigen Kontrollen in hygienischer und mikrobiologischer Hinsicht unterworfen.
Im Sinne der Erfüllung der Bestimmungen der Trinkwasserverordnung – (BGBl. II/304-2001, Trinkwasserverordnung – TWV, [CELEX-Nr.: 398L0083]) werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse bekannt gegeben.
In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass für die Quellen der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Tulfes eine Untersuchung gemäß § 5 der Trinkwasser-Pestizidverordnung aufgrund der mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 24.03.1998, Zl. Vd-LM-1002/1/60/1-1998 erteilten Ausnahmebewilligung nicht erforderlich ist. Das Ergebnis der letzten Wasseruntersuchung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: PB233970[1].pdf herunterladen (0.4 MB)